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Die Gemeindeordnung vom 26. Januar 2003 regelt die Organisation der Katholischen Kirchgemeinde St. Gallen sowie die Rechte und Pflichten der Organe.

Die Katholische Kirchgemeinde St.Gallen umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinde St.Gallen sowie einen Teil der Politischen Gemeinde Wittenbach.

Ihr gehören die Katholiken römisch-katholischen Bekenntnisses an, die im Kirchgemeindegebiet wohnen. Die Zugehörigkeit erlischt, wenn dem Kirchenverwaltungsrat schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklärt wird.

Sie erfüllt die Aufgaben, die ihr durch Verfassung und Dekrete des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen zugewiesen sind. Sie schafft insbesondere Voraussetzungen und unterstützt die Seelsorge in den Pfarreien.

Organe sind die Bürgerschaft, das Kirchgemeindeparlament sowie der Kirchenverwaltungsrat. Die Behörden erlassen für ihre Bereiche geltende Reglemente.



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